Heute, am 16. Juli 2024, hat das Bundesinnenministerium das bekannte regierungskritische COMPACT-Magazin verboten. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Einsatzkräfte Räumlichkeiten der Redaktion sowie Wohnungen von Geschäftsführung und Anteilseignern in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Ziel sei neben der Zerschlagung des Medienhauses auch die Abschaltung der Social-Media Kanäle, die Löschung aller Inhalte sowie die Konfiszierung der Einnahmen des COMPACT Medienbetriebs.
Die Tagesschau verrät derweil worum es wirklich geht: „Entscheidend für das Verbot sei, dass "Compact" nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei "aggressiv-kämpferisch" auftritt.“
Nun stammt Chefredakteur Jürgen Elsässer ursprünglich selbst aus dem linken politischen Lager. Entsprechend kämpferisch und revolutionär wurde er seinerzeit geprägt. Wäre er weiter Teil der politischen Linken geblieben, Bundesinnenministerin Nancy Faeser hätte ihn und sein Medienhaus wohl kaum jemals angetastet. Doch Elsässer hat sich weiterentwickelt; steht heute der politischen Rechten nahe und kämpft zugleich für eine Querfront, die das alte Links-Rechts-Denken zu überwinden versucht.
Die ganze Scheinheiligkeit von Faesers Aktion erkennt man gleichzeitig darin, daß die linksextreme Internetseite „Indymedia“, die regelmäßig zu Gewalt gegen Politiker aufruft, seit Jahren nicht verboten wird. Zur hessischen Landtagswahl im vergangenen Jahr rief man dort u.a. zu Gewalt gegen Kandidaten der AfD sowie Sachbeschädigungen auf. Was dann nach einem Leak von Privat-Adressen auch tatsächlich geschah.
Man muss Elsässers COMPACT nicht mögen, kann es auch rundweg ablehnen, aber ein derartiger Frontalangriff auf die Pressefreiheit in unserem Land ist niemals hinzunehmen. Wenn diese Methode Schule macht, dann ist der freie Journalismus in Deutschland am Ende. Und damit auch ein essentieller Pfeiler unserer Demokratie.
Aus diesem Grund habe ich soeben eine Anfrage an die EU-Kommission eingereicht:
++ Gleichbehandlung und Medienfreiheit: Fragen zum Verbot von COMPACT und Weiterbetrieb von INDYMEDIA ++
Angesichts des jüngsten Verbots der Zeitschrift „Compact“ sowie ihrer Internetkanäle durch die deutsche Bundesinnenministerin, habe ich folgende Fragen im Hinblick auf den "EU Media Freedom Act":
1) Ist eine solche Maßnahme im Sinne des "EU Media Freedom Act" und wird sie von der Kommission unterstützt?
2) Sind weitere ähnliche Aktionen von Seiten der Mitgliedstaaten zu erwarten?
3) Wie bewertet die Kommission, dass die linksextreme Internetseite „Indymedia“, die regelmäßig zu Gewalt gegen Politiker aufruft, nicht verboten wird, auch im Hinblick auf den "EU Media Freedom Act"?
Es ist beunruhigend zu sehen, dass eine Publikation wie „Compact“, trotz kontroverser und teilweise aggressiver Inhalte, verboten wird, während „Indymedia“, die zu militanten Aktionen gegen politische Gegner aufruft, weiterhin online ist. "Indymedia" schlug z.B. zur hessischen Landtagswahl im vergangenen Jahr vor "durch „antifaschistischen Hausbesuch“ bis zur „Zerstörung von Wahlkampfständen“ AfD-Kandidaten zu terrorisieren."
Diese Ungleichbehandlung wirft ernsthafte Fragen zur Gleichbehandlung und zur Wahrung der Meinungsfreiheit in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf.
Christine Anderson, MdEP