31. Mai 2021

Dreister geht’s nicht: Verurteilter Christoph Metzelder geht gegen AfD vor!

Dreister geht’s nicht: Verurteilter Christoph Metzelder geht gegen AfD vor!

Christoph Metzelder, ehemaliger Fußballnationalspieler, wurde vor kurzem zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Grund: Besitz und die Weitergabe von Kinder- und Jugendpornografie.

Christine Anderson, Familienpolitische Sprecherin unserer Delegation im EU-Parlament, kritisierte Metzelder und das Urteil und veröffentlichte dazu einen Beitrag in den sozialen Medien. Nun erhielt sie von Metzelders Anwalt eine Abmahnung, weil dessen Mandant durch Andersons Darstellung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden sein soll. Anderson äußert sich hierzu wie folgt:

,,Das Vorgehen von Christoph Metzelder und seinem Anwalt ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten und macht fassungslos: Metzelder sieht sich aufgrund meiner Veröffentlichung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Schade, dass ihn die Persönlichkeitsrechte von für Pornographie missbrauchten Kindern weniger geschert zu haben scheinen. Während Metzelder den Gerichtssaal als freier Mann verließ, bleiben die Opfer von Kinderpornographie häufig für den Rest ihres Lebens traumatisiert.

Dem Anwaltsschreiben ist außerdem zu entnehmen, dass Metzelder sich aufgrund der Graphik, die ich in den sozialen Netzwerken veröffentlicht habe und die ihn gezeigt hat, darum sorgt, durch einen Bezug zur AfD in seinem Ruf beschädigt zu werden. Herr Metzelder, ihr Ruf war schon vorher im Eimer! Wer wegen Besitz und Weitergabe von Kinder- und Jugendpornographie verurteilt wird, hat schon sein Gesicht verloren.

Als AfD lassen wir uns von solchen Anwaltsschreiben nicht verunsichern und werden uns dafür einsetzen, dass Pädokriminalität künftig wesentlich härter bestraft wird.’’

Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen.
Sehen Sie hier eine Stellungnahme Andersons zum Vorfall: https://youtu.be/Fcc2OfjDUe8

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