Liebe Bürger,
nachfolgend muss ich Ihnen leider über massive und absolut undemokratische Tricksereien berichten, mit denen ich und meine Fraktion „Identität & Demokratie“ gezielt an einer ordnungsgemäßen parlamentarischen Arbeit gehindert werden. Strippenzieherin in dieser Angelegenheit ist ein Mitglied der österreichischen Sozialdemokraten (SPÖ), welche innerhalb der hiesigen sozialdemokratischen Fraktion „S&D“ anschaulich beweisen, daß sie ihren Kollegen der deutschen SPD an Scheinheiligkeit und Niederträchtigkeit in nichts nachstehen.
Worum es geht:
Als Koordinatorin unserer Fraktion im FEMM-Ausschuss (Frauenrechte und Gleichberechtigung) befand ich mich unlängst auf einer regulären Koordinatoren-Sitzung. Hier wurde die Zuweisung einer Stellungnahme zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen diskutiert. Sofern mehrere Gruppen ein Interesse an einer Stellungnahme bekunden, erfolgt die Vergabe nach dem Bieterprinzip. Das bedeutet, jede Fraktion verfügt über ein bestimmtes Kontingent an Punkten, aus dem diese ihren Einsatz für ein konkretes Thema bestreitet. Der Höchstbietende erhält am Ende den Zuschlag.
So drückte ich meinen Wunsch zur Berichterstattung aus und bezahlte die nötigen Punkte. Dies war den anderen Fraktionen jedoch ein Dorn im Auge und so wurde meine Initiative – entgegen der geltenden Geschäftsordnung – einfach abgelehnt und stattdessen durch eine unreguläre Mehrheitsentscheidung an die Ausschussvorsitzende vergeben.
Und das sogar für null Punkte! Also geschenkt, während ich selbst zuvor Punkte dafür bezahlen musste‼️
Bei der Vorsitzenden handelt es sich um Frau Evelyn Regner, welche – wie oben bereits erwähnt – Mitglied der österreichischen Sozialdemokraten (SPÖ) ist.
Meine Fraktion hat gegen diese Ungeheuerlichkeit natürlich scharf protestiert und ich wollte daher vor Eröffnung der Abstimmung eine Bemerkung zur Geschäftsordnung machen. Jedoch wurde mir diese Möglichkeit von der vorsitzenden SPÖ-Frau zunächst verwehrt und erst 35 Minuten nach der Abstimmung gewährt, als wir bereits beim nächsten Tagesordnungspunkt waren!
Da der parlamentarische Betrieb aufgrund der Covid-19-Krise zurzeit hauptsächlich aus der Distanz heraus, z.B. mittels Videokonferenzen betrieben wird, kommt es des Öfteren auch zu technischen Problemen, da die sog. Digitalisierung sich auch auf EU-Ebene vornehmlich in Ankündigungen und Sonntagsreden erschöpft, anstatt wirklich alltagstauglich zu funktionieren. Die technischen Schwierigkeiten, auf die viele Teilnehmer regelmäßig stoßen, führen zusätzlich dazu, daß ordnungsgemäße Abläufe nicht mehr gewährleistet sind.
An unserer letzten Koordinatorensitzung konnte ich beispielsweise nicht teilnehmen, da es schlicht unmöglich war, weder eine stabile Video- noch Audioverbindung herzustellen. Ich bat daher darum, die Sitzung solange zu unterbrechen, bis die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit für alle Teilnehmer wieder hergestellt ist. Dies geschah jedoch nicht, und ich und einige andere Koordinatoren waren schlussendlich von der Sitzung ausgeschlossen.
Es ist völlig inakzeptabel, daß solche Unregelmäßigkeiten und Diskriminierungen nicht nur geduldet, sondern unter Federführung der vorsitzenden SPÖ-Frau, Evelyn Regner, sogar noch aktiv vorangetrieben werden.
Ich habe mich daher nun schriftlich und in aller Deutlichkeit an den Leiter der Konferenz der Ausschussvorsitzenden (CCC), Antonio Tajani, gewandt, mit der dringenden Bitte, die bisherigen diskriminierenden und regelwidrigen Entscheidungen von Frau Regner für ungültig zu erklären.
Es ist eine Ironie ohne Beispiel, daß ein so genannter Gleichstellungsausschuss die Einbindung aller am demokratischen Prozess Beteiligten vorsätzlich missachtet und bestimmte Mitglieder sogar aktiv ausgrenzt.
Darüber hinaus ist es ein grober Verrat an den Rechten und dem Vertrauen aller Bürger, wenn hier weiterhin so getan wird, als ob ordnungsgemäße demokratische Prozesse noch in irgendeiner Form existieren oder beachtet werden würden.
Und vor allem zeigt diese Geschichte wieder einmal, daß es sich bei den Sozialdemokraten in Wahrheit um scheinheilige „Spezial-Demokraten“ handelt. Wenn es ihnen nützt, stimmen sie das hohe Lied von Demokratie und Gleichberechtigung an. Aber sobald es ihnen nicht in ihre Agenda passt, zeigen sie ihr wahres Gesicht und mutieren zu dem, was sie wirklich sind:
(Un-)soziale (Pseudo-)demokraten unter dem Banner gesinnungsethischer Willkür!
Es grüßt Sie herzlich,
Ihre Christine Anderson, MdEP (AfD)
Liebe Bürger,
am 28.05.2020 trat in Greifswald das neu zusammengesetzte Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern erstmalig zusammen. Wie Sie, liebe Bürger, sicher bereits mitbekommen haben, gehört nun mit Frau Barbara Borchardt diesem Gericht eine Richterin an, die mit Fug und Recht als linksextrem bezeichnet werden kann.
Richterin Borchardt trat im Jahr 1976 der Mauerschützenpartei SED bei und blieb auch nach der Wende Mitglied der Nachfolgepartei PDS, welche heute unter dem Namen DIE LINKE firmiert. Gleichzeitig ist Borchardt auch noch Gründungsmitglied der vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Organisation "Antikapitalistische Linke".
Noch im Jahr 2011 unterschrieb Barbara Borchardt gemeinsam mit anderen führenden Mitgliedern ihres Landesverbandes ein Papier, in dem der Bau der Berliner Mauer als „für die Führungen der Sowjetunion und der DDR ohne vernünftige Alternative“ beschrieben wird. Das demokratische West-Berlin sei zur „Destabilisierung der DDR“ genutzt worden. Der Eiserne Vorhang stehe für „eine Periode friedlicher Koexistenz in Europa“.
Die „Antikapitaltische Linke“ ist ein linksextremer Zusammenschluss innerhalb der Partei DIE LINKE, welche nach dem Verfassungsschutzbericht von 2018 einen „grundsätzlichen Systemwechsel“ und einen „Bruch mit den kapitalistischen Eigentumsstrukturen“ anstrebt.
Frau Barbara Borchardt wurde übrigens neben den Stimmen der SPD auch (wieder einmal) mit Unterstützung der CDU zur neuen Richterin am Landesverfassungsgericht gewählt. Bundeskanzlerin Merkel schweigt übrigens bis heute zu diesem ungeheuerlichen Vorgang in ihrem eigenen CDU-Landesverband. Zur Erinnerung: Bei der unlängst erfolgten Wahl eines neuen FDP Ministerpräsidenten im Freistaat Thüringen mit den Stimmen der AfD, hielt es Frau Merkel jedoch für notwendig, sich aus dem fernen Afrika derart kompetenzüberschreitend und massiv einzumischen, bis diese Wahl schließlich faktisch annulliert wurde.
Interessant ist in diesem Hinblick das Verhalten der EU. Im Zuge der polnischen Justizreform forderte die EU-Kommission seinerzeit den Rat im Dezember 2017 dazu auf, festzustellen, daß die Gefahr einer angeblich schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit in Polen „Anlass zu großer Besorgnis“ hinsichtlich der Unabhängigkeit der dortigen Justiz sei.
In einer "Empfehlung zur Rechtsstaatlichkeit" wird an die Unabhängigkeit und Legitimität der dortigen Verfassungsrichter appelliert. Aus diesem Grunde wurde ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags in Erwägung gezogen, das weitreichende Konsequenzen, bis hin zum Entzug von Stimmrechten, für einen Mitgliedsstaat nach sich ziehen kann.
In diesem Zusammenhang habe ich daher jetzt nach Artikel 138 der Geschäftsordnung eine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die EU-Kommission gestellt, auf deren Beantwortung ich sehr gespannt bin. Meine Fragen lauten:
➡️ Wie beurteilt die Kommission die Berufung einer Richterin zum Verfassungsgericht, die selbst Gründungsmitglied einer vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Gruppierung ist?
➡️ Wie beurteilt die Kommission die Ernennung ehemaliger DDR-Politiker zu Verfassungsrichtern, die ihre kommunistischen Ansichten beibehalten haben und obendrein den Berliner Mauerbau begrüßten?
Wie bereits gesagt, bin ich auf die Beantwortung meine Fragen sehr gespannt. Grundsätzlich kann ich aber jetzt schon mit Sicherheit sagen:
Man schützt weder unsere Demokratie noch bekämpft man Extremisten dadurch, daß man diese zu Verfassungsrichtern macht. Den Glauben an die so genannte wehrhafte Demokratie verliere ich, wenn ich mit anschauen muss, wie völlig rückgradlose Politiker der etablierten Parteien in offensichtlich akuter mentaler Degeneration hier den Bock zum Gärtner machen und diesen in den innersten Kreis unserer Demokratie vordringen lassen.
Es grüßt Sie herzlich,
Ihre Christine Anderson, MdEP (AfD)
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1 https://www.europarl.europa.eu/news/de/agenda/briefing/2020-01-13/4/rechtsstaatlichkeit-in-ungarn-und-polen-fortschritt-der-artikel-7-verfahren
2 https://ec.europa.eu/germany/news/20171220-polen_de
3 https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Eklat-um-Richterwahl-im-Landtag/
4 https://de.wikipedia.org/wiki/Antikapitalistische_Linke
5 https://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-08/linke-mauerbau-mecklenburg-vorpommern/komplettansicht
6 https://www.deutschlandfunk.de/mecklenburg-vorpommern-kritik-an-neuer-richterin-des.1783.de.html?dram:article_id=477598
Liebe Bürger,
heute vor 71 Jahren, am 23. Mai 1949, trat unser Grundgesetz in Kraft.
Das Grundgesetz fällt von Anfang an die Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz unserer Nation: Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat, Rechtsstaat.
Aufgrund der Erfahrungen aus dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat haben die im Grundgesetz verankerten Grundrechte eine zentrale Bedeutung, denn sie binden alle Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht
Das Grundgesetz ist somit tatsächlich die beste Verfassung, die wir Deutsche je hatten. Es schützt uns vor einem übergriffigen Staat. Es garantiert jedem Einzelnen seine Grundrechte sowie seine persönliche Freiheit.
Doch würden wir dem Geist, mit dem es geschrieben wurde, heute noch gerecht? Würden wir, vor die Aufgabe gestellt, heute eine Verfassung zu schreiben, es noch einmal so gut machen wie unsere Vorväter es damals taten?
Betrachte ich die zunehmende Tendenz in unserem Lande, seitens der etablierten Politik und ihrer medialen Zuarbeiter, bestimmte politische Haltungen über geltendes Recht zu stellen, bin ich mir dessen nicht mehr so sicher.
Wenn man beobachtet, wie alle Kritiker an den derzeitigen politischen Verhältnissen, vom polit-medialen Establishment zu vermeintlich rechten Querulanten und radikalen Spinnern abqualifiziert und in die Nähe von Gedankenverbrechern gerückt werden, erkennt man, daß einzig unser Grundgesetz diese Kritiker noch davor bewahrt, endgültig stigmatisiert und vom politischen und gesellschaftlichen Diskurs ausgeschlossen zu werden.
Heute am 71. Jahrestag des Grundgesetzes stellen wir bereits massive Grundrechtseinschränkungen fest, die nicht erst seit, aber vor allem durch die Corona-Politik des Merkel-Kabinetts weiter zugenommen haben.
Gerade weil heutzutage heuchlerische Moral über das Recht, Gesinnung vor Objektivität und Gefühlsduselei über die Vernunft gestellt werden, sollten wir unendlich dankbar dafür sein, daß die Väter unseres Grundgesetzes dieses dereinst noch mit klarem Verstand, wachem Geist und enormem politischen Weitblick erschaffen haben.
Unser Grundgesetz ist die letzte Barriere, die uns davor bewahrt, wieder in die dunklen Tiefen eines allmächtigen, umfassenden und alles bestimmenden Gesinnungsstaates abzudriften.
Damit das so bleibt, lassen Sie uns heute und in Zukunft mit aller Kraft für die Bewahrung unseres Grundgesetzes und den Geist der Freiheit aller Bürger vor jedweden staatlichen Begehrlichkeiten eintreten.
Unser Grundgesetz ist unser aller Schatz. Und unser aller Verantwortung.
Es grüßt Sie herzlich
Ihre Christine Anderson, MdEP (AfD)
Liebe Bürger,
von Zeit zu Zeit berichte ich Ihnen an dieser Stelle über den aktuellen Umfang meiner parlamentarischen Arbeit und lege hier auch Wert darauf, diesen im Vergleich zu den übrigen Parlamentariern des EU-Parlamentes einzuordnen.
Als Ihre hessische AfD-Abgeordnete innerhalb der EU-Parlamentsfraktion „Identität und Demokratie“ (ID), ist es mit ein wichtiges persönliches Anliegen, Ihnen in regelmäßigen Abständen eine Art von „Arbeitsnachweis“ vorzulegen. Schließlich haben Sie als Volks-Souverän mich für genau jene Aufgaben gewählt und auf diese ebenso wichtige, wie auch herausfordernde Mission nach Brüssel und Straßburg entsendet. Ich empfinde es daher nicht nur als meine Pflicht, sondern auch als Selbstverständlichkeit, Ihnen immer wieder Bericht und Einblick in mein parlamentarisches Wirken und Arbeiten zu geben.
Im Bereich „Entschließungsanträge als einzelnes Mitglied“ belege ich aktuell den 1. Platz, verglichen mit den Aktivitäten aller 96 deutschen Abgeordneten aus allen Parteien bzw. Fraktionen. Dies bedeutet gleichzeitig auch Platz 7 im Vergleich zu allen 705 Parlamentariern des gesamten EU-Parlaments.
Auch die meinem 1. Platz nachfolgenden Plätze 2 bis 7 werden ausnahmslos von meinen Kollegen der AfD-Delegation gehalten. Damit fallen 100% aller individuellen Entschließungsanträge auf die AfD bzw. die Fraktion „Identität und Demokratie“ (ID)‼️
Dies bedeutet im Umkehrschluss, daß die Quote aller anderen deutschen Abgeordneten (CDU, SPD, FDP, Grüne, Linke) zusammen genommen bei 0,0% liegt - sie also in dieser Hinsicht gar keine Arbeit leisten!‼️
Ein individueller Entschließungsantrag ist eine parlamentarische Handlungsform, mit der ein einzelner Abgeordneter seine Auffassung zu politischen Fragen zum Ausdruck bringt und/oder zu einem bestimmten Verhalten auffordert.
Daß ausschließlich AfD-Abgeordnete dieses Instrument nutzen, um immer wieder ihre Positionen klar und deutlich zu artikulieren, zeigt das generelle Problem der etablierten Parteien: Diese sind in verkrusteten Strukturen gefangen, unfähig und unwillig neue innovative Ideen zu entwickeln oder zuzulassen. Stattdessen herrschen dort nur noch Angepasstheit, Gruppenzwang und Konformität mit dem Ergebnis, daß sämtliche Altparteien maximal noch dazu in der Lage sind, sich auf den kleinsten und damit schlechtesten gemeinsamen Nenner zu einigen.
Dies ist ganz sicher nicht das Politikverständnis, welches die AfD verfolgt und ich freue mich daher um so mehr, daß ich auf Platz 1 gemeinsam mit meinen AfD Kollegen der Plätze 2 bis 7 hier ganz klar einen völlig anderen Weg eingeschlagen habe.
Einen Weg, der in erster Linie die berechtigten Interessen unseres Landes und damit unserer deutschen Bürger in den Mittelpunkt unseres politischen Handelns stellt. Diesen Weg werde ich konsequent weitergehen. Das versichere ich Ihnen und dafür stehe ich mit meinem Namen!
Es grüßt Sie herzlich
Ihre Christine Anderson, MdEP (AfD)
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Abbild vom 11.05.2020:
http://archive.is/upJia
Liebe Bürger,
sehr viele Menschen in Europa haben längst erkannt, daß die EU ein sich immer weiter selbst ermächtigender Pseudo-Staat mit immensen Demokratiedefiziten ist, dessen arrogante und weltfremde Polit-Elite unter konsequenter Nichtachtung des Subsidiaritätsprinzips in alle Bereiche europäischer Nationalstaaten und deren Gesellschaften hineinwuchert.
Aus genau diesem Grund lehnen immer mehr Europäer diesen unsäglichen EU-Apparat ab, der den freien und souveränen Nationalstaaten genauso feindlich gegenübersteht, wie den gewachsenen Traditionen und Eigenheiten der europäischen Völker.
Mit dem Verlust der Zustimmung in der Bevölkerung schwindet zeitgleich auch die Macht dieses EU-Apparates, wie der Einzug immer stärker werdender konservativ-patriotischer Kräfte in das EU-Parlament eindrucksvoll belegt. In unserer dortigen Fraktion „Identität & Demokratie“ arbeiteten patriotische Politiker aus vielen Ländern Europas jeden Tag gemeinsam daran, unsere europäischen Nationalstaaten vor den übergriffigen Allmachtsphantasien der EU zu bewahren und bereits verloren gegangene Freiheiten wieder zurück zu gewinnen.
Spätestens seit dem Brexit Großbritanniens aber schaut die EU in den Abgrund. Erstmals hat hier eine ganze Nation – und als solche auch einer der größten bisherigen Netto-Zahler – geschlossen der EU den Rücken gekehrt.
In dieser Lage verlässt sich die EU jetzt nicht mehr nur auf das bloße Strippenziehen im Hintergrund, sondern begibt sich nun in einen spürbar aggressiver werdenden Angriffsmodus.
Alexander Gauland hat absolut Recht, wenn er heute sagt: „Österreich wird jetzt von der EU-Kommission wegen seiner Regelungen zum Kindergeld verklagt. Gegen die Briten leitet die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Regelungen zum Familiennachzug ein. Gegen Polen wird ein Verfahren eingeleitet, weil die dortige Justizreform mutmaßlich den Vorrang von EU-Recht infrage stellt und Ungarn wird für die Festsetzung illegaler Migranten verurteilt. Auch dem sonst so willfährigen Deutschland droht nun ein Verfahren, weil das Bundesverfassungsgericht es gewagt hat, das deutsche Grundgesetz vor Verletzung durch EU-Institutionen zu schützen. [...] Die demokratischen Nationalstaaten sind Brüssel ein Dorn im Auge. Das autoritäre und immer aggressivere Vorgehen der EU gegen ihre Mitgliedstaaten ist eines der Symptome dieser Entwicklung.“
Passenderweise kommt jetzt Musterschüler und leidenschaftlicher EU-Bückling Deutschland seinem Herren mit einem neuen Strafgesetz zu Hilfe. Wie ich gestern bereits berichtete, plant unsere Bundesregierung die Verunglimpfung von Flagge oder Hymne der Europäischen Union künftig unter Strafe zu stellen. Der geforderte Strafrahmen sieht Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bereits der Versuch einer solchen Verunglimpfung soll strafbar sein. [Link dazu siehe unten] Zu später Stunde hat der Bundestag am 15. Mai das Gesetz nun mit den Stimmen der Regierungsmehrheit verabschiedet und damit die Verunglimpfung der EU-Fahne – als eine Form der Kritik – zur Straftat erklärt.
In Kenntnis, daß immer mehr Menschen in Europa diesen bevormundenden und völlig außer Kontrolle geratenen EU-Apparat zutiefst ablehnen und massiv kritisieren, soll nun mit dem scharfen Schwert des Strafrechts offenbar jegliche Kritik bereits im Keim erstickt werden.
Ich sage daher nochmals klar und deutlich:
Schluss mit staatlich verordneten Maulkörben und Zensurgesetzen;
Schluss mit der gesinnungsethischen Gängelei unserer Bürger;
Schluss mit Arroganz und Bevormundung durch rückgratlose EU-Claqueure.
Zeit für die Rückeroberung unserer Freiheit!
Zeit für die Stärkung unserer europäischen Vaterländer!
Zeit für die AfD!
Es grüßt Sie herzlich,
Ihre Christine Anderson, MdEP (AfD)
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Liebe Bürger,
die Bundesregierung will alle Kritiker an den aktuellen politischen Verhältnissen zukünftig noch fester in den Schwitzkasten nehmen:
Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Einführung eines neuen Gesetzes, welches vom Bundesrat eingebracht und mit Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD jetzt sogar noch zusätzlich verschärft wird.
Demnach soll künftig die Verunglimpfung von Flagge oder Hymne der Europäischen Union unter Strafe stehen. Der geforderte Strafrahmen sieht Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bereits der Versuch einer solchen Verunglimpfung soll strafbar sein.
Nach Aussage der Verfasser soll durch die Einführung eines neuen Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB) das Ansehen der Symbole der Europäischen Union geschützt werden. Dies suggeriert eine angeblich schützenswerte „Staatlichkeit“ der Europäischen Union (EU), welche diese aber überhaupt nicht besitzen kann, da sie de facto keinen eigenständigen Staat, sondern lediglich einen durch Verträge begründeten Staatenverbund darstellt. Bereits damit ist die EU keineswegs ähnlich schützenswert, wie z.B. die Bundesrepublik Deutschland oder andere Staaten.
Aus gutem Grund werden deshalb in § 90a sowie § 104 StGB bisher ausschließlich bestimmte Staatssymbole real existierender Nationalstaaten vor Verunglimpfung geschützt. Dies ist deshalb sinnvoll, weil nur ein geachteter deutscher Staat die öffentliche Ordnung und Sicherheit, sowie Pflichten gegenüber seinen Bürgern wahrnehmen kann. Auch das Ansehen ausländischer Staaten ist schützenswert, da hier das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an guten und ungestörten Beziehungen zu diesen Staaten von Bedeutung ist.
Zeitgleich findet die von unserer Bundesregierung allseits zelebrierte deutsche Unterwürfigkeit nun auch in der geplanten Streichung des sogenannten Gegenseitigkeitserfordernisses nach § 104a StGB ihre Entsprechung. Dieser Paragraph besagt bisher, daß ein Staat, der das Beschädigen oder Zerstören der deutschen Bundesflagge auf seinem Hoheitsgebiet duldet, es hinnehmen muss, daß in der Bundesrepublik gleiche Vergehen an seiner eigenen Flagge ebenfalls straflos bleiben. Dies soll nun nicht mehr gelten.
Interessant ist auch der Umstand, daß die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD mit ihrem Vorstoß sogar wieder ein neues Meinungsdelikt für den Geltungsanspruch einer außerdeutschen Institution schaffen wollen, obwohl erst im Jahr 2017 die Strafvorschrift
über die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten (§ 103 StGB) im Zuge der Böhmermann-Erdoğan-Affäre ersatzlos gestrichen wurde.
Fakt ist:
Die EU ist kein Staat, sondern lediglich ein selbst gestrickter Staatenverbund mit immensen Demokratiedefiziten und einer arroganten, weltfremden Polit-Elite, die unter konsequenter Nichtachtung des Subsidiaritätsprinzips in alle Bereiche europäischer Nationalstaaten und deren Gesellschaften hineinwuchert.
In Kenntnis, daß immer mehr Menschen in Europa deshalb eine sich selbst ermächtigende, bevormundende und außer Kontrolle geratene EU zutiefst ablehnen und daher ihre Kritik auf vielfältige Weise zum Ausdruck bringen, soll nun diese EU als Quasi-Staat behandelt und mit dem scharfen Schwert des Strafrechts offenbar vor jeglicher Kritik geschützt werden. Doch damit wird gerade nicht die vermeintliche Stärke und Bedeutung der EU hervorgehoben, sondern durch die gesetzlich verordnete Schutzwürdigkeit vielmehr ihre Schwäche offen zur Schau gestellt.
Aus all den vorgenannten Gründen wird klar ersichtlich, daß der Schutz des „Ansehens“ eines bloßen Staatenverbundes wie der EU vor öffentlicher Kritik – und sei sie auch noch so derb – niemals ein höherrangiges Rechtsgut gegenüber der nach Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Meinungsfreiheit unserer Bürger darstellen kann.
Dieser Gesetzentwurf ist somit nichts anderes, als ein perfider, staatlich verordneter Maulkorb zur Aburteilung und Einschüchterung all derer, die aus guten Gründen Kritik an der EU äußern. Die selbstgefällige Berliner Polit-Nomenklatura scheint langsam zu begreifen, daß sich immer mehr Bürger von dem undemokratischen und anmaßenden Konstrukt namens EU abwenden, und versucht daher nun jegliche Opposition hieran mit dem neu geplanten Gesetz mundtot zu machen.
Ich sage daher klar und deutlich:
Schluss mit staatlich verordneten Maulkörben und Zensurgesetzen;
Schluss mit der gesinnungsethischen Gängelei unserer Bürger;
Schluss mit Arroganz und Bevormundung durch rückgratlose EU-Claqueure.
Zeit für die Rückeroberung unserer Freiheit!
Zeit für die AfD!
Es grüßt Sie herzlich
Ihre Christine Anderson, MdEP (AfD)
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P.S.:
Die AfD hat hierzu einen Änderungsantrag eingebracht!
Schauen Sie sich heute (Donnerstag, 14. Mai, 22:00 Uhr) dazu die Live-Übertragung aus dem Deutschen Bundestag an:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw20-de-verunglimpfung-symbole-eu-695082
Liebe Bürger,
seit Beginn der Corona-Epidemie ist plötzlich möglich, was laut bisheriger Dauerdurchsage von Angela Merkel und ihrer Regierungs-Entourage angeblich gar nicht funktionieren kann: Grenzkontrollen!
Und diese Kontrollen funktionieren sogar richtig gut, wie die Bundespolizei auf Anfrage der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ gestern bestätigte.
Seit dem Beginn der Kontrollen am 16. März wurden durch die Bundespolizei 1.760 Personenfahndungstreffer festgestellt. Darunter fielen sowohl Personen, die per Haftbefehl gesucht wurden, als auch jene, bei denen eine Aufenthaltsermittlung lief. Das sind im Schnitt rund 35 Treffer pro Tag.
Die Angst vor einem Virus veranlasste die Bundesregierung nun endlich zur Einführung von Kontrollen an der deutschen Staatsgrenze und man ist plötzlich sehr erstaunt darüber, welch übler „Beifang“ der Polizei hier parallel zusätzlich noch ins Netz geht. Dieser Effekt dürfte in allen anderen Ländern der EU, in denen Grenzkontrollen durchgeführt werden, ähnlich sein.
Es ist nämlich nicht so, daß nur ein kleiner Virus zum Schaden unserer Bürger heimlich und unbehelligt über die Grenze gelangen könnte, sondern eben auch gesuchte Straftäter, Schmuggler, Schlepper, Terroristen, illegale Migranten oder sonstige finstere Gestalten jeglicher Couleur.
Genau deshalb fordert die AfD schon seit Jahren aus gutem Grund die Kontrolle unserer deutschen Staatsgrenzen.
Und auch für der Zeit nach dem Ende der Corona-Maßnahmen wird sich die AfD weiterhin und explizit für dauerhafte Grenzkontrollen zum Schutze unserer Bürger, unseres Wohlstandes und unserer nationalen Souveränität einsetzen.
Darum jetzt AfD – damit unser Land eine gute Zukunft hat!
Es grüßt Sie herzlich
Ihre Christine Anderson, MdEP (AfD)
Liebe Bürger,
in der EU gehört es leider zum guten Ton einer dekadenten Überheblichkeit, die Steuergelder der Mitgliedsstaaten mit vollen Händen zum Fenster hinauszuwerfen. Auch heute – im corona-beschleunigten Angesicht eines katastrophalen und langfristigen Wirtschaftseinbruchs – werden noch immer die irrwitzigsten Projekte mit frischem Geld versorgt, ganz so, als ob Massenarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Firmenpleiten und der Zusammenbruch ganzer Wirtschaftszweige inklusive damit verbundener massiver Steuerausfälle uns in Europa und Deutschland schon irgendwie nicht tangieren würden.
Anstatt also sämtliche Ausgaben auf Systemrelevanz zu untersuchen und den Rest ersatzlos zusammenzustreichen, wird auch weiterhin viel Geld in all die pseudowissenschaftlichen und gesinnungsethischen Projekte gepumpt, deren einzig erkennbarer Nutzen darin besteht, eine immer größer werdende Schar wirtschaftlich erfolgloser, hypermoralischer Langzeitstudenten der brotlosen Künste für einen weiteren Lebensabschnitt finanziell über Wasser zu halten.
Eines dieser schrägen Projekte, auf das ich unlängst im Rahmen meiner parlamentarischen Arbeit gestoßen bin, beschäftigt sich mit der „Erforschung“ von nicht-heterosexuellen (LGBTQI) muslimischen Asylbewerbern in Deutschland.
Hierfür stellt die EU eine Summe von 195.454 EUR zur Verfügung. Laut Zielbeschreibung der Studie gehören nicht-heterosexuelle muslimische Flüchtlinge™ zu den am wenigsten sichtbaren und meist marginalisiertesten Gruppen innerhalb des deutschen Asylsystems. Darüber hinaus würden behördliche und gesellschaftliche Vorurteile über Sexualität und Islam dazu führen, daß für muslimische LGBTQI Asylbewerber in Deutschland Räume der Rechtlosigkeit entstünden.
Bei solch einem gequirlten Irrsinn konnte ich nicht mehr länger tatenlos bleiben und startete daher sofort eine Anfrage an die EU- Kommission in der ich u.a. darauf hinweise, daß die größte Bedrohung für muslimische LGBTQI Asylbewerber ganz sicher nicht vom deutschen Asylsystem ausgeht, sondern vielmehr und im höchsten Maße von ihren muslimischen Glaubensbrüdern, die in ihren Heimatländern Homosexuelle einsperren, foltern und im Falle des Iran auch gerne einmal öffentlich an Baukränen aufhängen. Seit der Islamischen Revolution wurden im Iran beispielsweise 4.000 Homosexuelle zum Tode verurteilt. In einer britischen Umfrage gaben 52% der dort lebenden Muslime an, daß Homosexualität verboten gehört. [1;2]
Daß die EU ein solches Nonsens-Projekt überhaupt finanziell fördert, beweist das gemeinsame schwachgeistige Rüstzeug über das Förderer und Antragsteller hier offenbar einträchtig verbunden sind.
Viel interessanter wäre die Unterstützung eines Maßnahmenplans mit dem behördliche Entscheidungsträger in die Lage versetzt werden, zu erkennen, ob ein sog. Flüchtling ™ seine Homosexualität nicht nur vortäuscht, um dadurch schneller Einlass und Teilhabe an den begehrten Segnungen des Sozialsystems zu erhalten.
Auch stellt sich die Frage, weshalb das genannte Nonsens-Projekt ausschließlich die vermeintlichen Probleme Nicht-Heterosexueller muslimischen Glaubens „erforschen“ möchte. Gehen die Antragsteller davon aus, daß derartige Probleme für homosexuelle Asylbewerber christlichen Glaubens nicht existieren? Oder ist es ihnen schlicht egal, weil es sich in diesem Fall eben „nur“ um Christen handelt?
Natürlich könnte ein Schlaumeier jetzt behaupten, daß dieses Projekt ja nur mit „schlappen“ knapp 200.000 EUR gefördert wird. Eine Summe die kaum ins Gewicht fällt im Vergleich zu den zweistelligen Milliardenbeträgen der jährlichen Asylkosten, den dreistelligen Milliardenbeträgen zur Eurorettung oder der jetzt im Raume stehenden Billion (!) zur verzweifelten Wiederbelebung der corona-geschädigten Wirtschaft.
Aber ich erwidere dazu zweierlei:
Erstens bin ich nicht bereit, auch nur einen einzigen Euro an Steuergeldern für links-ideologische Indoktrination aus dem Fenster zu werfen und zweitens ist ein Betrag von knapp 200.000 EUR keine Lappalie.
Um das einmal ins richtige Verhältnis zu setzen:
200.000 EUR entsprechen ca. 800.000 Pfandflaschen, die deutsche mittellose Rentner dann nicht mehr aus den Mülleimern in ihrer Umgebung sammeln müssten. Aber davon möchte man in der abgehobenen Brüsseler Bussi-Bussi-Gesellschaft dann lieber doch nichts wissen und verhält sich stattdessen bei gegenseitigem Schulterklopfen und wohlfeilem Gratisapplaus wie kleine Kinder im Süßwarenladen.
Es grüßt Sie herzlich
Ihre Christine Anderson, MdEP (AfD)
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[1] http://www.spiegel.de/panorama/justiz/homosexualitaet-unter-strafe-iran-will-18-jaehrigen-trotz-falschervorwuerfe-hinrichten-a-710753.html
[2] https://www.theguardian.com/uk-news/2016/apr/11/british-muslims-strong-sense-of-belonging-poll-homosexuality-sharia-law
Liebe Bürger,
seit dem Beginn der Covid-19-Krise wurden in der EU und somit auch in Deutschland harte Einschränkungen des öffentlichen Lebens durchgesetzt. Neben juristisch künftig noch aufzuarbeitenden Beschneidungen von Grundrechten, wie der Versammlungsfreiheit, der freien Berufsausübung oder der teilweisen Außerkraftsetzung der Vertragsfreiheit bis hin zu solch kleinkrämerischen und detaillierten Verboten, wie das gemeinsame Sitzen auf einer Parkbank unter Strafe zu stellen, sorgen Staat und Regierung mit saftigen Ordnungsgeldern dafür, daß diese Maßnahmen auch konsequent eingehalten werden.
Zumindest solange, wie es nur der relativ brave und durchschnittliche deutsche Steuerzahler ist, der sich vor dem Auge des Gesetzes zu verantworten hat.
Ganz anders sieht es aber aus, wenn sich beispielsweise größere Ansammlungen „kultursensibler“ Bevölkerungsgruppen über die bestehenden Verordnungen hinwegsetzen. So vor ein paar Tagen geschehen in Castrop-Rauxel, wo sich etwa 500 Sinti-und-Roma zu einer Beerdigung trafen. An eine Einhaltung der geltenden Abstandsregeln war hier logischerweise nicht mehr zu denken.
Polizei und Ordnungsbehörden, welche zahlenmäßig unterlegen waren, schritten nicht ein, wirkten deeskalierend, indem sie zumindest auf die bestehenden Abstandsregeln hinwiesen, wie der städtische Dezernent für Ordnung und Sicherheit erklärte. Auch im Vorfeld habe man den Trauergästen nicht den Zutritt zum Friedhof verwehren können, da nach einer kurzfristigen Änderung der Schutzverordnung des Landes NRW, die Personenzahl bei Beerdigungen nun nicht mehr limitiert ist, solange die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.
Besonders pikant:
Die städtischen Behörden geben den Bestattern aber trotz der geänderten Schutzverordnung weiterhin die ursprüngliche Zehn-Personen-Grenze als Empfehlung vor.
So fand zur gleichen Zeit dann tatsächlich noch eine weitere Beerdigung statt. Die dortigen Trauergäste – offenbar alles Angehörige der eingangs erwähnten relativ braven und durchschnittlichen Steuerzahler – hielten sich penibel genau an die vermeintliche Vorschrift, obwohl eigentlich mehr Personen der Beisetzung hätten beiwohnen wollen.
Meine Damen und Herren, es zeigt sich hier ein weiteres Mal, daß in Deutschland mittlerweile eine Situation eingetreten ist, in jeder machen kann, was er will, solange er nur in entsprechender Gruppenstärke auftritt und in völliger Dreistigkeit seine eigenen Regeln über geltende Gesetze und das Gemeinwohl unseres Landes stellt. Erst kürzlich gab es in Berlin ähnliche Szenen, als 150 Personen bei einem Clan-Begräbnis durch ein Großaufgebot der Polizei zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln angehalten werden mussten.
Deutschland ist eine Demokratie mit klaren Regeln, die für alle gelten. Es kann nicht sein, daß jetzt, wo unsere Regierung mit leichter Hand und völlig unreflektiert unsere Grund- und Freiheitsrechte beschneidet, sich parallel auch noch eine vorzivilisatorische Kultur des Rechts des Stärkeren verfestigt.
Jetzt in der Krise zeigen sich die Fehler immer deutlicher, welche Frau Merkel und Co in den letzten Jahren gemacht haben.
Schluss damit!
Ab jetzt AfD! – Für eine neue sachorientierte Politik im Interesse der deutschen Bürger.
Es grüßt Sie herzlich,
Ihre Christine Anderson, MdEP (AfD)
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Quellen:
https://www.wochenblick.at/d-500-roma-begleiten-toten-auf-letzter-reise-behoerden-kapitulieren/
https://www.waz.de/region/rhein-und-ruhr/aerger-in-castrop-rauxel-nach-beerdigung-mit-500-trauergaesten-id229001757.html