Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern zu verbieten. Christine Anderson, Frauenpolitische Sprecherin unserer Delegation im EU-Parlament, äußert sich hierzu wie folgt:
„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist absolut zu begrüßen, nur dürfen nun den Arbeitgebern, die von diesem Recht Gebrauch machen wollen, bei der praktischen Umsetzung keine allzu hohen Hürden in den Weg gestellt werden: Vertragsfreiheit ist ein hohes Gut, und wenn Arbeitgeber auf kopftuchfreies Personal hohen Wert legen, dann ist das deren gutes Recht und in einer freiheitlichen Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit.
Minderheitenmoral darf nicht über unsere eigenen zivilisatorischen Errungenschaften, wie etwa das Prinzip der Privatautonomie, obsiegen. Jeder Arbeitgeber sollte das Recht haben, Nein zum Kopftuch zu sagen. Es ist wichtig, dass trotz voranschreitender Politisierung und Moralisierung gewisse Prinzipien des Rechts nicht aufgehoben werden.“