»Ein Raunen ging durchs Netz, als der damals noch amtierende US-Präsident Donald Trump auf Twitter kommentarlos gelöscht wurde. Hier ging es nicht allein um einen Tweet oder gar um ihn als Person, sondern darum, die Debattengrundlage seiner Unterstützer zunichte zu machen. Unmittelbar nach der Löschung von Trumps Account wurde seiner Ausweichplattform - Parler - ebenfalls komplett der Stecker gezogen. Zig Millionen Nutzer mit hunderten Millionen Meinungsäußerungen - mit einem Schlag stumm geschaltet und aus dem freien Diskurs verbannt. Auf Knopfdruck einer Handvoll von Big-Tech-Milliardären, der Herren Bezos, Zuckerberg, Dorsey, Pichai und Nadella, kann nun jeder unabhängige Geist auf dieser Welt damit rechnen, bei Missfallen seiner Äußerungen von den selbst ernannten Meinungswächtern gesperrt und digital ausgelöscht zu werden.
Die sukzessive Verengung des Meinungskorridors hat nicht nur in den sozialen Netzwerken Methode, auch in die Politik strahlen die Vorboten der Unterdrückung von Andersdenkenden längst aus, sitzen doch allenthalben Lobbyisten mit am Tisch, welche die Agenda ihrer Dienstherren nur allzu gerne durchpeitschen möchten. Daher haben meine österreichischen Kollegen der FPÖ, Harald Vilimsky, Roman Haider und ich unter Hinweis auf die EU-Grundrechtecharta und insbesondere auf Artikel 11 den Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem Verbot der Einmischung von Big-Tech-Unternehmen in die parlamentarische Debattenkultur vorgelegt.
Etwa zeitgleich hat interessanterweise die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I die erst kürzlich begonnene Zusammenarbeit zwischen Bund und Google untersagt. Eine Schlappe für Gesundheitsminister Jens Spahn, der sich mit seinem staatlichen Gesundheitsportal Hand in Hand mit dem Internetriesen an der privaten Konkurrenz vorbeischieben wollte. Das Gericht erkennt darin ebenfalls eine Gefahr für die „Medien- und Meinungsvielfalt“ durch die „Verdrängung der seriösen privaten Gesundheitsportale“. Der Deal verstoße gegen das Kartellrecht, so das Gericht.
Facebook, Twitter und YouTube haben längst eine marktbeherrschende Stellung eingenommen, löschen beispielsweise wie im Falle der FPÖ sogar komplette Plenarreden von Oppositionspolitikern. Dabei ist es ganz sicher nicht Aufgabe dieser multinationalen Konzerne, die Grenzen der Meinungsfreiheit zu definieren. Sie dürfen keinesfalls den freien Diskurs bestimmen, selektiv löschen oder Zensur betreiben. Das steht klar der EU-Grundrechtecharta entgegen, sowie der Ausübung des freien Mandats der Parlamentarier.
Ich wehre mich daher ganz entschieden: Big Tech darf niemals die Meinungsfreiheit unterwandern. Die Herrschaft des Silicon Valleys ist zu unterbinden, denn gerade wir von der AfD stehen für die Freiheit der Entscheidung und der Debatte im Auftrag unserer Wähler. Und genau dafür werden wir konsequent und kompromisslos weiterkämpfen!«
Der Link zum Antrag:
https://www.europarl.europa.eu/.../B-9-2021-0112_DE.html
Diesen und weitere Beiträge finden Sie in der vierten Ausgabe unseres Magazins „Der Blick auf Brüssel“:
https://www.id-afd.eu/.../Magazin-AfD-EU-2021-4-final-low...