In einer Anfrage an die EU-Kommission wollten unsere Abgeordneten Bernhard Zimniok und Christine Anderson in Erfahrung bringen, wie viele Asylbewerber mit gefälschten Papieren eingereist sind. Die Kommission antwortete ausnahmsweise mit einer konkreten Zahl: 23.311 illegale Migranten sind demnach seit 2016 mit falschen Papieren an den Grenzen erwischt worden (siehe hier: https://www.europarl.europa.eu/.../E-9-2020-004772-ASW_DE...)
Bernhard Zimniok dazu: „Die Einreise müsste daraufhin verweigert werden, aber ein Asylantrag dürfe trotzdem gestellt werden - ein Widerspruch in sich. Demzufolge ist es völlig egal, ob ein gefälschter Pass verwendet wurde. Denn wenn der Pass falsch war, ist auch die Identität unklar und der illegale Migrant erfindet einen Asylgrund, der nicht nachprüfbar ist. Und ohne Pass ist keine Abschiebung möglich.“
Daher wollten Zimniok und Anderson in einer Folgeanfrage wissen, wie viele dieser mit gefälschten Papieren aufgegriffenen Migranten tatsächlich Asyl beantragt haben und was die Kommission zu tun gedenke, um solchen Personen die Einreise zu verweigern, statt sie mit einem Asylantrag zu belohnen.
Die Antwort der Kommission: Erstens wisse sie nicht, wie viele dieser illegalen Migranten mit gefälschten Pässen Asyl beantragt hätten (das System erfasst nur die Anzahl der Anträge, nicht die Antragsteller), und zweitens sollen im Zuge des EU-Migrationspakts Verfahrensänderungen eingeführt werden, um solche Vergehen zu ahnden (siehe hier: https://www.europarl.europa.eu/.../E-9-2021-000833-ASW_DE...).
Dumm nur, dass sich am grundsätzlichen Problem nichts ändert: Ist kein gültiger Pass vorhanden, fehlt der EU weiterhin jegliche Handhabe, einen illegalen Migranten abzuschieben, nachdem er einmal die Außengrenzen überwunden hat - was dank des Schlepperservices von Seawatch und Co. kaum ein Problem darstellt. Es wird sich also mal wieder nichts ändern. Willkommen im Irrenhaus EU!