14. Mai 2020

Nein zum neuen Zensur-Gesetz!

Nein zum neuen Zensur-Gesetz!

Liebe Bürger,

die Bundesregierung will alle Kritiker an den aktuellen politischen Verhältnissen zukünftig noch fester in den Schwitzkasten nehmen:

Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Einführung eines neuen Gesetzes, welches vom Bundesrat eingebracht und mit Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD jetzt sogar noch zusätzlich verschärft wird.

Demnach soll künftig die Verunglimpfung von Flagge oder Hymne der Europäischen Union unter Strafe stehen. Der geforderte Strafrahmen sieht Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bereits der Versuch einer solchen Verunglimpfung soll strafbar sein.

Nach Aussage der Verfasser soll durch die Einführung eines neuen Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB) das Ansehen der Symbole der Europäischen Union geschützt werden. Dies suggeriert eine angeblich schützenswerte „Staatlichkeit“ der Europäischen Union (EU), welche diese aber überhaupt nicht besitzen kann, da sie de facto keinen eigenständigen Staat, sondern lediglich einen durch Verträge begründeten Staatenverbund darstellt. Bereits damit ist die EU keineswegs ähnlich schützenswert, wie z.B. die Bundesrepublik Deutschland oder andere Staaten.

Aus gutem Grund werden deshalb in § 90a sowie § 104 StGB bisher ausschließlich bestimmte Staatssymbole real existierender Nationalstaaten vor Verunglimpfung geschützt. Dies ist deshalb sinnvoll, weil nur ein geachteter deutscher Staat die öffentliche Ordnung und Sicherheit, sowie Pflichten gegenüber seinen Bürgern wahrnehmen kann. Auch das Ansehen ausländischer Staaten ist schützenswert, da hier das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an guten und ungestörten Beziehungen zu diesen Staaten von Bedeutung ist.

Zeitgleich findet die von unserer Bundesregierung allseits zelebrierte deutsche Unterwürfigkeit nun auch in der geplanten Streichung des sogenannten Gegenseitigkeitserfordernisses nach § 104a StGB ihre Entsprechung. Dieser Paragraph besagt bisher, daß ein Staat, der das Beschädigen oder Zerstören der deutschen Bundesflagge auf seinem Hoheitsgebiet duldet, es hinnehmen muss, daß in der Bundesrepublik gleiche Vergehen an seiner eigenen Flagge ebenfalls straflos bleiben. Dies soll nun nicht mehr gelten.

Interessant ist auch der Umstand, daß die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD mit ihrem Vorstoß sogar wieder ein neues Meinungsdelikt für den Geltungsanspruch einer außerdeutschen Institution schaffen wollen, obwohl erst im Jahr 2017 die Strafvorschrift
über die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten (§ 103 StGB) im Zuge der Böhmermann-Erdoğan-Affäre ersatzlos gestrichen wurde.

Fakt ist:

Die EU ist kein Staat, sondern lediglich ein selbst gestrickter Staatenverbund mit immensen Demokratiedefiziten und einer arroganten, weltfremden Polit-Elite, die unter konsequenter Nichtachtung des Subsidiaritätsprinzips in alle Bereiche europäischer Nationalstaaten und deren Gesellschaften hineinwuchert.

In Kenntnis, daß immer mehr Menschen in Europa deshalb eine sich selbst ermächtigende, bevormundende und außer Kontrolle geratene EU zutiefst ablehnen und daher ihre Kritik auf vielfältige Weise zum Ausdruck bringen, soll nun diese EU als Quasi-Staat behandelt und mit dem scharfen Schwert des Strafrechts offenbar vor jeglicher Kritik geschützt werden. Doch damit wird gerade nicht die vermeintliche Stärke und Bedeutung der EU hervorgehoben, sondern durch die gesetzlich verordnete Schutzwürdigkeit vielmehr ihre Schwäche offen zur Schau gestellt.

Aus all den vorgenannten Gründen wird klar ersichtlich, daß der Schutz des „Ansehens“ eines bloßen Staatenverbundes wie der EU vor öffentlicher Kritik – und sei sie auch noch so derb – niemals ein höherrangiges Rechtsgut gegenüber der nach Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Meinungsfreiheit unserer Bürger darstellen kann.

Dieser Gesetzentwurf ist somit nichts anderes, als ein perfider, staatlich verordneter Maulkorb zur Aburteilung und Einschüchterung all derer, die aus guten Gründen Kritik an der EU äußern. Die selbstgefällige Berliner Polit-Nomenklatura scheint langsam zu begreifen, daß sich immer mehr Bürger von dem undemokratischen und anmaßenden Konstrukt namens EU abwenden, und versucht daher nun jegliche Opposition hieran mit dem neu geplanten Gesetz mundtot zu machen.

Ich sage daher klar und deutlich:

Schluss mit staatlich verordneten Maulkörben und Zensurgesetzen;
Schluss mit der gesinnungsethischen Gängelei unserer Bürger;
Schluss mit Arroganz und Bevormundung durch rückgratlose EU-Claqueure.

Zeit für die Rückeroberung unserer Freiheit!
Zeit für die AfD!

Es grüßt Sie herzlich

Ihre Christine Anderson, MdEP (AfD)

---

P.S.:

Die AfD hat hierzu einen Änderungsantrag eingebracht!
Schauen Sie sich heute (Donnerstag, 14. Mai, 22:00 Uhr) dazu die Live-Übertragung aus dem Deutschen Bundestag an:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw20-de-verunglimpfung-symbole-eu-695082

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