Bekämpfung von Desinformation zu COVID-19 und die Auswirkungen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung
Im aktuellen Fortschrittsbericht zu ihrem Aktionsplan gegen Desinformation lobt sich die EU mit den Worten, sie habe ein starkes Bündnis aus Journalisten, Faktenprüfern, Plattformen, Regierungen, nationalen Behörden, Forschern und der Zivilgesellschaft zur Abwehr der Bedrohung mobilisiert.
Weiter heißt es: „Böswillige Akteure tendierten stets dazu, Desinformation zu nutzen, um extreme Ansichten zu begünstigen und in örtlichen Debatten für Polarisierung zu sorgen.“
Betrachtet man das derzeitige Geschehen rund um COVID-19 stellt man sich die Frage, wer hier tatsächlich Desinformation betreibt. Zu Beginn der Pandemie, als ein eklatanter Mangel an Atemschutzmasken zu Tage trat, erklärten politisch Verantwortliche diese kurzerhand für wirkungslos und daher entbehrlich. Heute, nach dem Hochfahren der Produktion, besteht in vielen Ländern der EU jedoch seltsamerweise eine Tragepflicht selbst primitivster Papier- oder Eigenbaumasken.
Bürger, die gegen den Umfang der Lockdown-Maßnahmen von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machen möchten, werden gerade von den eingangs erwähnten Akteuren des EU-Bündnisses gegen Desinformation verächtlich gemacht und kurzerhand in die Ecke der Verschwörungstheoretiker abgeschoben. Während bei Ihnen selbst kleinste Verstöße gegen die verhängten Hygienemaßnahmen rigoros sanktioniert werden, brauchen beispielsweise Demonstranten der BLM-Bewegung erfahrungsgemäß kein Eingreifen der Ordnungsbehörden zu befürchten.
Dieses willkürliche Unterscheiden von „guten“ und „schlechten“ Demonstranten seitens des polit-medialen Komplexes führt gerade erst zu einer weiteren Polarisierung der Gesellschaft, die nach Aussage der EU eigentlich das erklärte Ziel sog. böswilliger Akteure sein soll.
Christine Anderson, MdEP (AfD)