Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern zu verbieten. Christine Anderson, Frauenpolitische Sprecherin unserer Delegation im EU-Parlament, äußert sich hierzu wie folgt:

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist absolut zu begrüßen, nur dürfen nun den Arbeitgebern, die von diesem Recht Gebrauch machen wollen, bei der praktischen Umsetzung keine allzu hohen Hürden in den Weg gestellt werden: Vertragsfreiheit ist ein hohes Gut, und wenn Arbeitgeber auf kopftuchfreies Personal hohen Wert legen, dann ist das deren gutes Recht und in einer freiheitlichen Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit.

Minderheitenmoral darf nicht über unsere eigenen zivilisatorischen Errungenschaften, wie etwa das Prinzip der Privatautonomie, obsiegen. Jeder Arbeitgeber sollte das Recht haben, Nein zum Kopftuch zu sagen. Es ist wichtig, dass trotz voranschreitender Politisierung und Moralisierung gewisse Prinzipien des Rechts nicht aufgehoben werden.“

Zur heutigen Abstimmung im EU-Parlament über die Bekämpfung der Kriminalität im Internet äußert sich Christine Anderson, Digitalpolitische Sprecherin unserer Delegation im EU-Parlament, wie folgt:

„Pädokriminalität muss mit aller gebotenen Härte bekämpft werden - auch im Internet. Deshalb haben wir im Mai dafür gestimmt, zu eruieren, wie wirksam etwa gegen Kinderpornographie online vorgegangen werden kann. Die Ergebnisse des Trilog-Verfahrens sind für uns ernüchternd.

Pädokriminalität darf nicht als Vorwand für den schrittweisen Aufbau eines Überwachungsstaates dienen. Aber genau das droht, wenn man dem Staat hier weitere Kompetenzen überträgt, wie es viele EU-Abgeordnete wollen. Deshalb stimmt die AfD im EU-Parlament gegen diese Kompetenzübertragung.

Wenn es den anderen Parteien wirklich darum ginge, Pädokriminalität zu bekämpfen, würden sie sich unserer Forderung anschließen, ein Register für pädophile Straftäter anzulegen, wie es in einigen Staaten bereits Usus ist. Doch daran denken diese Parteien nicht: Sie bauen unter dem Vorwand der Bekämpfung der Pädokriminalität einen Überwachungsstaat durch die Hintertür auf.

Unsere Haltung war immer klar: Ja zur rigorosen Bekämpfung der Pädokriminalität! Nein zum Überwachungsstaat! Bei den anderen verhält es sich umgekehrt.“

Was für ein Skandal: Das EU-Parlament hat mehrheitlich für den Matic-Bericht gestimmt.

Dieser Bericht ist, wie Christine Anderson sagt, ein ,,Plädoyer für Perversion“, denn er spricht sich unter anderem dafür aus, dass Kinder bereits zwischen dem vierten und dem sechsten Lebensjahr mittels frühkindlicher Masturbation vergnügungsvoll ihren eigenen Körper erkunden sollten.

Außerdem spricht er sich für die Förderung einer Abtreibungsindustrie aus und geht gar so weit, Abtreibung zu einem Menschenrecht zu erklären. Dies würde in letzter Konsequenz dazu führen, dass Menschen aus allen Teilen der Welt, in denen Abtreibung restriktiv gehandhabt wird, sich auf das Recht auf Abtreibung berufen könnten, was zu einer enormen Migrationswelle nach Europa führen würde: Hier wird eine Kultur des Todes propagiert, aus der Asylgründe abgeleitet werden, um so noch mehr Migration nach Europa zu ermöglichen.

Dass der Linksblock das unterstützt, ist bezeichnend und wenig überraschend. Aber dass die FDP dies auch tut, disqualifiziert sie vollends als politische Option für konservativ-freiheitliche Wähler.

Sehen Sie hier unseren Talk mit Christine Anderson zu dieser Entscheidung: https://youtu.be/m_DkCEBnzEg

Im Matic-Bericht, über den nun im EU-Parlament abgestimmt wurde, geht es unter anderem darum, Abtreibung zu einem Menschenrecht zu erklären. Christine Anderson, Familienpolitische Sprecherin unserer Delegation im EU-Parlament, äußert sich hierzu wie folgt:

,,Wir lehnen den Matic-Bericht ab, weil er ein Plädoyer für Perversion ist. Er spricht sich unter anderem dafür aus, dass Kinder bereits zwischen dem vierten und dem sechsten Lebensjahr mittels frühkindlicher Masturbation vergnügungsvoll ihren eigenen Körper erkunden sollten.

Außerdem spricht er sich für die Förderung einer Abtreibungsindustrie aus, indem er Ärzte zwingt, auch gegen deren Willen Abtreibungen vorzunehmen.

Und er geht gar so weit, Abtreibung zu einem Menschenrecht zu erklären. Dies würde in letzter Konsequenz dazu führen, dass Menschen aus allen Teilen der Welt, in denen Abtreibung restriktiv gehandhabt wird, sich auf das Recht auf Abtreibung berufen könnten, was zu einer enormen Migrationswelle nach Europa führen würde: Hier wird eine Kultur des Todes propagiert, aus der Asylgründe abgeleitet werden, um so noch mehr Migration nach Europa zu ermöglichen.

Dieser Bericht bricht mit unserer Zivilisation. Dass der Linksblock für ihn gestimmt hat, ist bezeichnend und wenig überraschend. Aber dass die FDP dies auch tat, disqualifiziert sie vollends als politische Option für konservativ-freiheitliche Wähler.“

Christine Anderson, Familienpolitische Sprecherin unserer Delegation im EU-Parlament, fordert eine EU-weite Registrierung von Sexualstraftätern:

,,Potentielle Opfer sexueller Gewalt müssen besser geschützt werden. Eine EU-weite Registrierung von Sexualstraftätern würde hier Abhilfe leisten. In den USA wird dies bereits so gemacht: Das ,National Sex Offender’-Register könnte der EU dabei als Orientierung dienen.

Neben Strafverfolgungsbehörden könnten auch sensible Einrichtungen, wie etwa Kindergärten oder Frauenberatungsstellen, Zugriff auf ein solches Register erhalten. So könnte verhindert werden, dass Sexualstraftäter über derlei Einrichtungen Zugriff auf potentielle Opfer bekommen.

Der in den Medien prominent diskutierte Fall des Christoph Metzelder, der wegen Besitzes und Weitergabe von kinder- und jugendpornographischem Material zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, nachdem er sich Jahre zuvor für eine Kinderhilfsorganisation engagierte, hinterlässt bei mir ein sehr zweifelhaftes Gefühl, auch wenn sein Urteil auf Basis seines Teilgeständnisses nicht mit seiner ehrenamtlichen Tätigkeit in Verbindung gebracht werden konnte. Mir ist jedoch wichtig, dass sich verurteilte Sexualstraftäter weder beruflich noch ehrenamtlich in greifbarer Nähe zu potentiellen Opfern betätigen können. Mir scheint hier dringender Handlungsbedarf.’’

Christoph Metzelder, ehemaliger Fußballnationalspieler, wurde vor kurzem zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Grund: Besitz und die Weitergabe von Kinder- und Jugendpornografie.

Christine Anderson, Familienpolitische Sprecherin unserer Delegation im EU-Parlament, kritisierte Metzelder und das Urteil und veröffentlichte dazu einen Beitrag in den sozialen Medien. Nun erhielt sie von Metzelders Anwalt eine Abmahnung, weil dessen Mandant durch Andersons Darstellung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden sein soll. Anderson äußert sich hierzu wie folgt:

,,Das Vorgehen von Christoph Metzelder und seinem Anwalt ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten und macht fassungslos: Metzelder sieht sich aufgrund meiner Veröffentlichung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Schade, dass ihn die Persönlichkeitsrechte von für Pornographie missbrauchten Kindern weniger geschert zu haben scheinen. Während Metzelder den Gerichtssaal als freier Mann verließ, bleiben die Opfer von Kinderpornographie häufig für den Rest ihres Lebens traumatisiert.

Dem Anwaltsschreiben ist außerdem zu entnehmen, dass Metzelder sich aufgrund der Graphik, die ich in den sozialen Netzwerken veröffentlicht habe und die ihn gezeigt hat, darum sorgt, durch einen Bezug zur AfD in seinem Ruf beschädigt zu werden. Herr Metzelder, ihr Ruf war schon vorher im Eimer! Wer wegen Besitz und Weitergabe von Kinder- und Jugendpornographie verurteilt wird, hat schon sein Gesicht verloren.

Als AfD lassen wir uns von solchen Anwaltsschreiben nicht verunsichern und werden uns dafür einsetzen, dass Pädokriminalität künftig wesentlich härter bestraft wird.’’

Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen.
Sehen Sie hier eine Stellungnahme Andersons zum Vorfall: https://youtu.be/Fcc2OfjDUe8

Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness kündigte an, dass die EU-Kommission im Kampf gegen Geldwäsche künftig Barzahlungen von über 10.000 Euro verbieten will. Christine Anderson, unsere Digitalpolitische Sprecherin im EU-Parlament, äußert sich hierzu wie folgt:

,,Mit EU-weiten Obergrenzen für Bargeldzahlungen wird das Bargeld schrittweise abgeschafft - heute soll die Obergrenze bei 10.000 Euro liegen, morgen wird sie zwecks EU-Harmonisierung noch weiter abgesenkt: Das alte und immer gleiche Spiel.

Die Argumente für diese Obergrenzen sind fadenscheinig: So wird vorgegaukelt, dass sie Kriminalität, Terrorismus, Steuerflucht, Schwarzarbeit und Geldwäsche mal eben so bekämpfen könnten. Mit derselben Logik könnte man auch Autos oder Mobiltelefone verbieten, weil etwa kriminelle Bankräuber sie während ihrer Raubzüge verwenden. Man darf nicht die Freiheit aller einschränken, nur um ein scheinbares Höchstmaß an Sicherheit zu erzielen, sonst wird man am Ende beides verlieren. Dies gilt für die Bargeldnutzung im besonderen Maße. Schaffte man das Bargeld ab, entstünden zudem neue Formen der Kriminalität, etwa im Bereich des Cyber-Crime.

Mit Bargeldobergrenzen und der perspektivischen Abschaffung des Bargelds werden in Wirklichkeit andere Ziele verfolgt: Eine bessere Kontrolle und Überwachung des Bürgers durch einen datensammelwütigen Staat, die Durchsetzung von Negativzinsen - für die das Bargeld aktuell das letzte Hindernis darstellt -, und damit die Enteignung der Sparer.

Die Banken freut das: Mit einem Bargeldverbot und Negativzinsen wird das durch minimale Mindestreservesätze verursachte Liquiditätsproblem der Banken schlagartig gelöst und Bankenstürme werden unmöglich, da wir schlichtweg nichts mehr von unseren Konten abheben könnten. Profitieren würden auch die privaten Haushalte aus dem europäischen Süden, da sie dann ihre teuren Kredite umschulden und zu günstigen Konditionen zurückzahlen könnten. Das bewirkt in letzter Konsequenz eine horrende Umverteilung von Gläubigern zu Schuldnern und führt so zu kollektiver Verantwortungslosigkeit.

Bargeld ist geprägte Freiheit, und die verliert man bekanntlich schleichend. Deshalb muss jeder Versuch, das Bargeld abzuschaffen, im Sinne unserer Privatsphäre, unserer bürgerlichen Freiheiten und unseres Eigentums bekämpft werden.’’

In einer Anfrage an die EU-Kommission wollten unsere Abgeordneten Bernhard Zimniok und Christine Anderson in Erfahrung bringen, wie viele Asylbewerber mit gefälschten Papieren eingereist sind. Die Kommission antwortete ausnahmsweise mit einer konkreten Zahl: 23.311 illegale Migranten sind demnach seit 2016 mit falschen Papieren an den Grenzen erwischt worden (siehe hier: https://www.europarl.europa.eu/.../E-9-2020-004772-ASW_DE...)

Bernhard Zimniok dazu: „Die Einreise müsste daraufhin verweigert werden, aber ein Asylantrag dürfe trotzdem gestellt werden - ein Widerspruch in sich. Demzufolge ist es völlig egal, ob ein gefälschter Pass verwendet wurde. Denn wenn der Pass falsch war, ist auch die Identität unklar und der illegale Migrant erfindet einen Asylgrund, der nicht nachprüfbar ist. Und ohne Pass ist keine Abschiebung möglich.“

Daher wollten Zimniok und Anderson in einer Folgeanfrage wissen, wie viele dieser mit gefälschten Papieren aufgegriffenen Migranten tatsächlich Asyl beantragt haben und was die Kommission zu tun gedenke, um solchen Personen die Einreise zu verweigern, statt sie mit einem Asylantrag zu belohnen.

Die Antwort der Kommission: Erstens wisse sie nicht, wie viele dieser illegalen Migranten mit gefälschten Pässen Asyl beantragt hätten (das System erfasst nur die Anzahl der Anträge, nicht die Antragsteller), und zweitens sollen im Zuge des EU-Migrationspakts Verfahrensänderungen eingeführt werden, um solche Vergehen zu ahnden (siehe hier: https://www.europarl.europa.eu/.../E-9-2021-000833-ASW_DE...).

Dumm nur, dass sich am grundsätzlichen Problem nichts ändert: Ist kein gültiger Pass vorhanden, fehlt der EU weiterhin jegliche Handhabe, einen illegalen Migranten abzuschieben, nachdem er einmal die Außengrenzen überwunden hat - was dank des Schlepperservices von Seawatch und Co. kaum ein Problem darstellt. Es wird sich also mal wieder nichts ändern. Willkommen im Irrenhaus EU!

»Ein Raunen ging durchs Netz, als der damals noch amtierende US-Präsident Donald Trump auf Twitter kommentarlos gelöscht wurde. Hier ging es nicht allein um einen Tweet oder gar um ihn als Person, sondern darum, die Debattengrundlage seiner Unterstützer zunichte zu machen. Unmittelbar nach der Löschung von Trumps Account wurde seiner Ausweichplattform - Parler - ebenfalls komplett der Stecker gezogen. Zig Millionen Nutzer mit hunderten Millionen Meinungsäußerungen - mit einem Schlag stumm geschaltet und aus dem freien Diskurs verbannt. Auf Knopfdruck einer Handvoll von Big-Tech-Milliardären, der Herren Bezos, Zuckerberg, Dorsey, Pichai und Nadella, kann nun jeder unabhängige Geist auf dieser Welt damit rechnen, bei Missfallen seiner Äußerungen von den selbst ernannten Meinungswächtern gesperrt und digital ausgelöscht zu werden.

Die sukzessive Verengung des Meinungskorridors hat nicht nur in den sozialen Netzwerken Methode, auch in die Politik strahlen die Vorboten der Unterdrückung von Andersdenkenden längst aus, sitzen doch allenthalben Lobbyisten mit am Tisch, welche die Agenda ihrer Dienstherren nur allzu gerne durchpeitschen möchten. Daher haben meine österreichischen Kollegen der FPÖ, Harald Vilimsky, Roman Haider und ich unter Hinweis auf die EU-Grundrechtecharta und insbesondere auf Artikel 11 den Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem Verbot der Einmischung von Big-Tech-Unternehmen in die parlamentarische Debattenkultur vorgelegt.

Etwa zeitgleich hat interessanterweise die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I die erst kürzlich begonnene Zusammenarbeit zwischen Bund und Google untersagt. Eine Schlappe für Gesundheitsminister Jens Spahn, der sich mit seinem staatlichen Gesundheitsportal Hand in Hand mit dem Internetriesen an der privaten Konkurrenz vorbeischieben wollte. Das Gericht erkennt darin ebenfalls eine Gefahr für die „Medien- und Meinungsvielfalt“ durch die „Verdrängung der seriösen privaten Gesundheitsportale“. Der Deal verstoße gegen das Kartellrecht, so das Gericht.

Facebook, Twitter und YouTube haben längst eine marktbeherrschende Stellung eingenommen, löschen beispielsweise wie im Falle der FPÖ sogar komplette Plenarreden von Oppositionspolitikern. Dabei ist es ganz sicher nicht Aufgabe dieser multinationalen Konzerne, die Grenzen der Meinungsfreiheit zu definieren. Sie dürfen keinesfalls den freien Diskurs bestimmen, selektiv löschen oder Zensur betreiben. Das steht klar der EU-Grundrechtecharta entgegen, sowie der Ausübung des freien Mandats der Parlamentarier.

Ich wehre mich daher ganz entschieden: Big Tech darf niemals die Meinungsfreiheit unterwandern. Die Herrschaft des Silicon Valleys ist zu unterbinden, denn gerade wir von der AfD stehen für die Freiheit der Entscheidung und der Debatte im Auftrag unserer Wähler. Und genau dafür werden wir konsequent und kompromisslos weiterkämpfen!«

Der Link zum Antrag:
https://www.europarl.europa.eu/.../B-9-2021-0112_DE.html

Diesen und weitere Beiträge finden Sie in der vierten Ausgabe unseres Magazins „Der Blick auf Brüssel“:
https://www.id-afd.eu/.../Magazin-AfD-EU-2021-4-final-low...

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