Bei den "ID Study Days" – der dreitägigen Klausurtagung der ID-Fraktion in Paris – informierte ich mich in einem Vortrag von Francois-Louis Michaud, dem geschäftsführenden Direktor der europäischen Bankenaufsicht, auch zum Thema Kryptowährungen wie beispielsweise Bitcoin oder Ethereum.
Inwiefern macht hier eine Regulierung auf EU-Ebene überhaupt Sinn, wenn der Markt global ganz andere Entwicklungen verfolgt? Kann ausgeschlossen werden, dass Instrumente einer solchen Regulierung auch zur Einschränkung von bürgerlichen Freiheiten benutzt werden, wie man zuletzt bei der Sperrung von Wallets der kanadischen Freedom Trucker mitansehen musste? Wie steht die Bankenaufsicht zum Verbot des "Proof of Work"?
Die Europäische Bankenaufsicht erklärt, sie teile die Akteure zunächst in zwei Kategorien ein: Dienstleister, die einen freiheitlich, "radikalen" Ansatz verfolgen, um sich vom Bankensystem zu befreien, sowie multinationale Unternehmen, die Kryptowerte nutzbar machen, um sich der Bankenaufsicht zu entziehen.
Entsprechend verfolgt die Behörde auch zwei Ansätze: Zum einen will sie ein vergleichbares Produkt in Form von "Digitaler Zentralbankwährung" anbieten, die als grenzüberschreitendes, günstiges Zahlungsmittel benutzt werden sollen. Einen konkreten Zeitplan soll es nicht geben, jedoch verfolge man dieses Ziel "mit Hochdruck“. Als zweiten Ansatz möchte man Akteure, die Zahlungsdienstleistungen anbieten grundsätzlich zu einer Regulierung zwingen, damit kein Wettbewerbsvorteil gegenüber Akteuren entsteht, die bereits einer Regulierung unterliegen.
Im Rahmen der G20 soll eine Koordinierung der Maßnahmen angestrebt werden, man könne dazu aber noch nichts Konkretes sagen.
Wichtig sei der europäischen Bankenaufsicht auch, dass sich alle Emittenten von Kryptowährungen identifizieren müssen und ihre Aktivitäten an einem Maßnahmenkatalog auszurichten haben.
Die Idee von anonymen, bzw. pseudonymen Kryptowährungen würde damit allerdings nicht weiterverfolgt werden können.
Eine konkrete Absage, dass Maßnahmen zur Regulierung nicht auch zur Einschränkung von Bürgerrechten eingesetzt werden, gab es allerdings nicht. Es wurde jedoch betont, dass man einen "inklusiven" Ansatz auch bei digitalen Dienstleistungen anstrebe, damit Menschen, die z.B. ein entsprechendes Endgerät nicht besitzen oder nicht bedienen können, nicht ausgeschlossen werden.
Als bisheriges Fazit aus den Informationen der europäischen Bankenaufsicht kann bislang festgehalten werden, dass jeder, der zwischen den Zeilen lesen kann, sicher jetzt schon ahnen wird, wohin die Reise in Zukunft gehen soll.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der bisherige Ansatz von Kryptowährungen, sich vom Zentralbankensystem befreien zu wollen, bei den Brüsseler Technokraten die Alarmglocken schrillen lässt. Auch die Vorstellung einer anonymen bzw. pseudonymen Zahlungsmöglichkeit als eine Art digitaler Variante des analogen Bargelds wird sich mit den Zielen dieser Kreise nicht vereinbaren lassen, wie man z.B. anhand der weltweiten Kampagnen zur Verdrängung des Bargeldes bereits seit langem sehen kann.
Freiheit und Selbstbestimmung sind den technokratischen Eliten grundsätzlich ein Dorn im Auge und so werden sie auch im Kryptobereich versuchen, alles zu regulieren und in ihre Schablonen zu pressen. Ob solche Anstrengungen letztlich erfolgreich sein werden bleibt abzuwarten, denn schließlich ist uns freiheitsliebenden Bürgern genau diese Aussicht auf technokratische Bevormundung und gesellschaftliche Unfreiheit ein mindestens ebenso großer Dorn im Auge.
Daher werden wir auch bei diesem Thema weiter am Ball bleiben und genau hinsehen müssen.
Es grüßt Sie herzlich,
Ihre Christine Anderson, MdEP (AfD)