Liebe Bürger,
wie ich bereits kürzlich berichtete, wurde die Linksextremistin Barbara Borchardt im Mai – auch mit den Stimmen der CDU – zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern gewählt.
Richterin Borchardt trat im Jahr 1976 der Mauerschützenpartei SED bei und blieb auch nach der Wende Mitglied der Nachfolgepartei PDS, welche heute unter dem Namen DIE LINKE firmiert. Gleichzeitig ist Borchardt auch Gründungsmitglied der vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Organisation "Antikapitalistische Linke" und relativiert bis heute die Toten an der einstigen innerdeutschen Grenze, wobei sie den Mauerbau als alternativlos bezeichnet.
Daraufhin hatte die AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag zur Abwahl der linksextremistischen Richterin eingereicht. Dieser wurde gestern jedoch mit Stimmen von SPD, Linkspartei und CDU abgelehnt. Insbesondere die CDU hat sich mit all ihren Abgeordneten einstimmig gegen den Abwahl-Antrag der AfD gestellt und damit Barbara Borchardt in ihrem Amt als Richterin ein zweites Mal bestätigt. Was von dieser völlig entkernten und rückgradlosen CDU zu halten ist, die sich zum massiven Schaden unseres Landes längst nur noch als Steigbügelhalter linker Machtansprüche verkauft, sollte mittlerweile keiner weiteren Erklärung mehr bedürfen. Insgesamt sind damit seit dem gestrigen Tag wohl alle Möglichkeiten zur Verhinderung einer linksextremistischen Verfassungsrichterin endgültig erschöpft.
Umso wichtiger erachte ich daher nun meine hierzu bereits kürzlich eingereichte Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die EU-Kommission nach Artikel 138 der Geschäftsordnung.
Hier frage ich die EU Kommission, die zum Beispiel auch schon die Besetzung des polnischen Verfassungsgerichts in Frage stellte, wie Sie den aktuellen Vorgang in Mecklenburg-Vorpommern konkret beurteilt.
Für mich ist wichtig:
➡️ Wie beurteilt die Kommission die Berufung einer Richterin zum Verfassungsgericht, die selbst Gründungsmitglied einer vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Gruppierung ist?
➡️ Wie beurteilt die Kommission die Ernennung ehemaliger DDR-Politiker zu Verfassungsrichtern, die ihre kommunistischen Ansichten beibehalten haben und obendrein den Berliner Mauerbau begrüßten?
Gerade vor dem Hintergrund der bisherigen EU-Positionierung zur vielfach kritisierten Justizreform in Polen, bin ich auf die Antwort der EU-Kommission nun umso mehr gespannt, befindet sich diese jetzt doch in einer veritablen argumentativen Zwickmühle.
Es gilt daher auch weiter ohne wenn und aber:
„Man schützt weder unsere Demokratie noch bekämpft man Extremisten dadurch, daß man diese zu Verfassungsrichtern macht.“
Es grüßt Sie herzlich,
Ihre Christine Anderson, MdEP (AfD)
P.S: Meinen ursprünglichen Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier:
https://www.facebook.com/Christine.Anderson.AfD/photos/a.1751535765116556/2637433679860089